Donnerstag, 20. Februar 2020

Wer hat Anspruch auf die Bildungsprämie?

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unterstützt Sie die Bundesregierung bei einer berufsbezogenen Weiterbildung mit einer Bildungsprämie. Sie besteht aus einem Prämiengutschein und einem Spargutschein.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderfähig ist die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen – sofern diese nicht vom Arbeitgeber veranlasst sind. Auch wer sich im Bereich Grundbildung, Sprachen, IT oder zur Vorbereitung auf eine sogenannte Externenprüfung qualifizieren will, kann die Gutscheine beantragen. Neben Präsenzunterricht sind auch Fernlehrgänge förderfähig.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
  • Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
  • Ihr zu versteuerndem Jahreseinkommen beträgt weniger als 20.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro).
Wie sieht die Förderung aus?
Es wird ein Bildungsgutschein ausgegeben. Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist.

Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen