Mittwoch, 6. Januar 2016

Maklervertragsarten



Einfacher Maklervertrag / Gewöhnlicher Maklervertrag
Einfacher Makler-Alleinauftrag
Der qualifizierte Maklervertrag
Formvorschrift:
Keine Formvorschrift, in der Praxis oft mündlich
Keine Formvorschrift, in der Praxis aus Beweisgründen schriftlich
Stets schriftlich, nur Individualvertrag
Tätigkeitspflicht:
Keine
Ja, (sinnvolle Aktivitäten, Inserate, Schild etc.)
Ja, (sinnvolle Aktivitäten, Inserate, Schild etc.)
Schaltung von Anzeigen /erstellen des Exposes :
Nein
Ja
Ja
Weitere Makler beauftragen:
Ja
Nein, Schadensersatz falls doch
Nein, Schadensersatz falls doch
Parallel Privatverkauf:
Ja
Ja
Muss auf den Makler verweisen
Vertragslaufzeit:
Keine Befristung der Auftragszeit, endet bei Vertragsvermittlung durch Kündigung oder sonstige Weise (z.B. Vertrag läuft durch Vereinbarung aus)
Befristung in der Regel ein halbes Jahr , 1 Monat Kündigungsfrist ansonsten 3 Monate Verlängerung. Kündigung durch Auftraggeber aus „wichtigem Grund“ möglich z.B. Verletzung der Tätigkeitspflicht trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung.
Befristung in der Regel ein halbes Jahr , 1 Monat Kündigungsfrist ansonsten 3 Monate Verlängerung. Kündigung durch Auftraggeber aus „wichtigem Grund“ möglich z.B. Verletzung der Tätigkeitspflicht trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung.
Vertragsstrafe:
Nein
Möglich wenn vereinbart
Möglich wenn vereinbart

Übung zu Lohn und Gehalt

 


Herr Müller arbeitet seit 2004 bei der Firma „Schweinemast GmbH“ und erhält ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.210,00€. In der Gehaltsabrechnung vom November 2013 beträgt die Lohnsteuer 264,41€, die Kirchensteuer 23,80€ und der Solidaritätszuschlag 15,54€.
Herr Müller ist aus der Kirche ausgetreten. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile entnehmen Sie bitte aus der oben abgedruckten Tabelle.
Für die von Ihnen zu erstellenden Gehaltsabrechnung beachten Sie bitte folgende Punkte:
à Verrechnen Sie 30% eines ausgezahlten Lohnvorschusses in Höhe von 1.500 Euro
à Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages einen VL-Abzug in Höhe von 40,00 Euro. Der AG leistet kein Zuschuss zu den VL-Leistungen.
Aufgabe
Berechnen sie….
a)       den Auszahlungsbetrag
à Gehalt: 2.210,00€
- Lohnsteuer:  264,41€
- Solidaritätzuschlag:  15,54€
- KV (AN-Anteil):  (8,20% von 2.210,00€) : 181,22€
- PV  (1,025% von 2.210,00€):  22,65€
- RV (9,45%  von  2.210,00€) : 208,85€
-AV (1,50%  von 2.210,00€): 33,15€
=  Nettogehalt: 1.484,18€
- VL Abzug:   40,00€
-Verrechnung für den Vorschuss:  450,00€
Auszahlung:  994,18€
b)      den Personalaufwand für den AG
à  AG-Anteil an Sozialversicherung:  19,275%  von 2.210,00€ = 425,98€
       +   Gehaltszahlung:  2.210,00€
Gesamtaufwand Personal  Herr Müller:  2.635,98€