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Einfacher Maklervertrag /
Gewöhnlicher Maklervertrag
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Einfacher Makler-Alleinauftrag
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Der qualifizierte
Maklervertrag
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Formvorschrift:
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Keine Formvorschrift, in der Praxis oft mündlich
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Keine Formvorschrift, in der Praxis aus Beweisgründen schriftlich
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Stets schriftlich, nur Individualvertrag
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Tätigkeitspflicht:
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Keine
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Ja, (sinnvolle Aktivitäten, Inserate, Schild etc.)
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Ja, (sinnvolle Aktivitäten, Inserate, Schild etc.)
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Schaltung von Anzeigen
/erstellen des Exposes :
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Nein
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Ja
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Ja
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Weitere Makler beauftragen:
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Ja
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Nein, Schadensersatz falls doch
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Nein, Schadensersatz falls doch
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Parallel Privatverkauf:
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Ja
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Ja
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Muss auf den Makler verweisen
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Vertragslaufzeit:
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Keine Befristung der Auftragszeit, endet bei Vertragsvermittlung
durch Kündigung oder sonstige Weise (z.B. Vertrag läuft durch Vereinbarung
aus)
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Befristung in der Regel ein halbes Jahr , 1 Monat Kündigungsfrist
ansonsten 3 Monate Verlängerung. Kündigung durch Auftraggeber aus „wichtigem
Grund“ möglich z.B. Verletzung der Tätigkeitspflicht trotz vorheriger schriftlicher
Abmahnung.
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Befristung in der Regel ein halbes Jahr , 1 Monat Kündigungsfrist
ansonsten 3 Monate Verlängerung. Kündigung durch Auftraggeber aus „wichtigem
Grund“ möglich z.B. Verletzung der Tätigkeitspflicht trotz vorheriger
schriftlicher Abmahnung.
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Vertragsstrafe:
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Nein
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Möglich wenn vereinbart
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Möglich wenn vereinbart
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Mittwoch, 6. Januar 2016
Maklervertragsarten
Übung zu Lohn und Gehalt
Herr Müller arbeitet seit 2004 bei der Firma „Schweinemast
GmbH“ und erhält ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.210,00€. In der
Gehaltsabrechnung vom November 2013 beträgt die Lohnsteuer 264,41€, die
Kirchensteuer 23,80€ und der Solidaritätszuschlag 15,54€.
Herr Müller ist aus der Kirche ausgetreten. Die Arbeitgeber-
und Arbeitnehmeranteile entnehmen Sie bitte aus der oben abgedruckten Tabelle.
Für die von Ihnen zu erstellenden Gehaltsabrechnung beachten
Sie bitte folgende Punkte:
à
Verrechnen Sie 30% eines ausgezahlten Lohnvorschusses in Höhe von 1.500 Euro
à
Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages einen VL-Abzug
in Höhe von 40,00 Euro. Der AG leistet kein Zuschuss zu den VL-Leistungen.
Aufgabe
Berechnen sie….
a)
den
Auszahlungsbetrag
à
Gehalt: 2.210,00€
- Lohnsteuer: 264,41€
- Solidaritätzuschlag:
15,54€
- KV (AN-Anteil): (8,20% von 2.210,00€) : 181,22€
- PV (1,025% von
2.210,00€): 22,65€
- RV (9,45% von 2.210,00€) : 208,85€
-AV (1,50% von
2.210,00€): 33,15€
= Nettogehalt:
1.484,18€
- VL Abzug: 40,00€
-Verrechnung für den Vorschuss: 450,00€
Auszahlung: 994,18€
b)
den Personalaufwand für den AG
à AG-Anteil an Sozialversicherung: 19,275%
von 2.210,00€ = 425,98€
+ Gehaltszahlung: 2.210,00€
Gesamtaufwand Personal
Herr Müller: 2.635,98€
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