Mittwoch, 6. Januar 2016

Maklervertragsarten



Einfacher Maklervertrag / Gewöhnlicher Maklervertrag
Einfacher Makler-Alleinauftrag
Der qualifizierte Maklervertrag
Formvorschrift:
Keine Formvorschrift, in der Praxis oft mündlich
Keine Formvorschrift, in der Praxis aus Beweisgründen schriftlich
Stets schriftlich, nur Individualvertrag
Tätigkeitspflicht:
Keine
Ja, (sinnvolle Aktivitäten, Inserate, Schild etc.)
Ja, (sinnvolle Aktivitäten, Inserate, Schild etc.)
Schaltung von Anzeigen /erstellen des Exposes :
Nein
Ja
Ja
Weitere Makler beauftragen:
Ja
Nein, Schadensersatz falls doch
Nein, Schadensersatz falls doch
Parallel Privatverkauf:
Ja
Ja
Muss auf den Makler verweisen
Vertragslaufzeit:
Keine Befristung der Auftragszeit, endet bei Vertragsvermittlung durch Kündigung oder sonstige Weise (z.B. Vertrag läuft durch Vereinbarung aus)
Befristung in der Regel ein halbes Jahr , 1 Monat Kündigungsfrist ansonsten 3 Monate Verlängerung. Kündigung durch Auftraggeber aus „wichtigem Grund“ möglich z.B. Verletzung der Tätigkeitspflicht trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung.
Befristung in der Regel ein halbes Jahr , 1 Monat Kündigungsfrist ansonsten 3 Monate Verlängerung. Kündigung durch Auftraggeber aus „wichtigem Grund“ möglich z.B. Verletzung der Tätigkeitspflicht trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung.
Vertragsstrafe:
Nein
Möglich wenn vereinbart
Möglich wenn vereinbart

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