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Einfacher Maklervertrag /
Gewöhnlicher Maklervertrag
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Einfacher Makler-Alleinauftrag
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Der qualifizierte
Maklervertrag
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Formvorschrift:
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Keine Formvorschrift, in der Praxis oft mündlich
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Keine Formvorschrift, in der Praxis aus Beweisgründen schriftlich
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Stets schriftlich, nur Individualvertrag
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Tätigkeitspflicht:
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Keine
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Ja, (sinnvolle Aktivitäten, Inserate, Schild etc.)
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Ja, (sinnvolle Aktivitäten, Inserate, Schild etc.)
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Schaltung von Anzeigen
/erstellen des Exposes :
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Nein
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Ja
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Ja
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Weitere Makler beauftragen:
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Ja
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Nein, Schadensersatz falls doch
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Nein, Schadensersatz falls doch
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Parallel Privatverkauf:
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Ja
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Ja
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Muss auf den Makler verweisen
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Vertragslaufzeit:
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Keine Befristung der Auftragszeit, endet bei Vertragsvermittlung
durch Kündigung oder sonstige Weise (z.B. Vertrag läuft durch Vereinbarung
aus)
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Befristung in der Regel ein halbes Jahr , 1 Monat Kündigungsfrist
ansonsten 3 Monate Verlängerung. Kündigung durch Auftraggeber aus „wichtigem
Grund“ möglich z.B. Verletzung der Tätigkeitspflicht trotz vorheriger schriftlicher
Abmahnung.
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Befristung in der Regel ein halbes Jahr , 1 Monat Kündigungsfrist
ansonsten 3 Monate Verlängerung. Kündigung durch Auftraggeber aus „wichtigem
Grund“ möglich z.B. Verletzung der Tätigkeitspflicht trotz vorheriger
schriftlicher Abmahnung.
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Vertragsstrafe:
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Nein
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Möglich wenn vereinbart
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Möglich wenn vereinbart
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Mittwoch, 6. Januar 2016
Maklervertragsarten
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