Verteilung der
Miteigentumsanteile (MEA)
- Gesamtwohnfläche
= 1000 MEA
- MEA-Berechnung:
Einzelwohnfläche / Gesamtwohnfläche x 1000 = MEA
Beispiel:
Ein MFH mit 4
Wohneinheiten soll zu Wohnungseigentum umwandelt werden. Der teilende
Eigentümer will die MEA entsprechend der Wohnfläche errechnen. Whg
a = 83m²; Whg b = 106m²; Whg c = 91m²; Whg d = 64m². Wie
groß sind die einzelnen MEA in Tausendstel?
Gesamt
344 m² = 1000 MEA
Whg a =
83 m² = 241/1000 MEA
Whg b =
106 m² = 308/1000 MEA
Whg c =
91 m² = 265/1000 MEA
Whg d =
64 m² = 186/1000 MEA
Einberufung
Eigentümerversammlung
Ordentliche
Eigentümerversammlung
- 1 mal jährlich
- Einberufen durch: Verwalter; Verwaltungsbeirat (kein Verwalter
vorhanden oder Weigerung durch diesem)
Außerordentliche
Eigentümerversammlung
- §24 WEG –
mehr als 25% der in dem Grundbuch eingetragenen Eigentümer
Vorbereitung
der Versammlung:
- Bericht über abgeschlossenes Wirtschaftsjahr vorbereiten
- Sammeln von Beschlussanträgen
prüfen auf Rechtsbeständigkeit
- Aufstellung Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Bericht über Abarbeitung der zuletzt abgehandelten Beschlüsse
Zusammenstellung
der Tagesordnungspunkte (TOP):
Ablauf
(Grundprinzip):
- Begrüßung und
Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht der
Verwaltung über das vergangene Jahr
- Jahresabrechnung
darlegen und beschließen
- Entlastung des
Verwalters (Haftungsausschluss für vergangenes Jahr)
- Wirtschaftsplan
darlegen und beschließen
Zusatz-TOP:
- Beschlüsse
über: Instandhaltung - / setzung
- Vereinbarung über
bauliche Veränderungen
- Neubestellung des Verwalters (Erstbestellung: max.3 Jahre;
Verlängerung: max. 5 Jahre)
Gemeinschaftlicher
Wirtschaftsplan:
Definition:
Aufstellung für das Kalenderjahr zu erwartende Einnahmen und
Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Aufstellung:
- gemeinschaftliche Einnahmen: Erträge aus vermietetes
Gemeinschaftseigentum; Nutzungsgelder (Vermietung von Parkplätz an
Dritte); Hausgeldzahlung durch Eigentümer (Kosten und Lasten des
Gemeinschaftseigentum); Zinserträge
- voraussichtliche Gesamtausgaben: Betriebskosten (ohne Grundsteuer);
Verwaltungskosten; Ausgaben für die Werterhaltung
(Instandhaltungskosten)
Daraus wird der
Einzelwirtschaftsplan für jeden Eigentümer erstellt.
Anteilig aufgeteilte Kosten und Lasten der Wohnungseigentümer
(Verteilungsschlüssel) + Beitrag zur Instandhaltungsrückstellung
(auf separates Konto zu führen und zu verzinsen)
Beschlüsse
und Vereinbarungen
Definition:
Mehrheitsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft. Verbindlich
für Eigentümer die dafür gestimmt haben, als auch die, die dagegen
gestimmt haben. Zudem gelten sie auch für neue Eigentümer.
Beschlussarten:
Einfache
Mehrheit: über 50% der anwesenden Eigentümer
Qualifizierte
Mehrheit: über 50% aller im Grundbuch eingetragenen MEA
Doppelt
qualifizierte Mehrheit: ¾ MEA nach Köpfen gleichzeitig mehr als
50 aller MEA aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer
Einstimmigkeit:
alle anwesenden Eigentümer oder deren Vertreter
Allstimmigkeit:
100% der im Grundbuch stehenden Eigentümer
Protokollarten:
Verlaufsprotokoll:
Wiedergabe des gesamten Verlaufs von Diskussionsbeiträgen und
Beschlüssen
Ergebnisprotokoll:
Wiedergabe der gefassten Beschlüsse
Mindestinhalt
Protokoll:
- Ort und Datum der Versammlung
- Beginn und Ende
- Anwesenheit
- Tagesordnung
- Korrekte Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Geschäftsordnungsbeschlüsse
- Beschlüsse im genauen Wortlaut
- Abstimmungsergebnisse
- Festhalten von Zeiten der Abwesenheiten einzelner Eigentümer
(Protokoll
mit Mindestangaben = Urprotokoll)
Unterschrift des
Protokoll durch: Verwalter, ggf. Beiratsvertreter, Eigentümer
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