Man
unterscheidet folgende Kontoarten:
Bestandskonten
Bestandskonten
lassen sich aus den Vermögensbeständen bzw. aus der Herkunft des
Vermögens, also dem Kapital, ableiten. Man unterscheidet Aktiv- und
Passivkonten. Passivkonten werden aus der Kapitalseite der Bilanz
heraus erstellt. Aktivkonten leitet man aus der Vermögensseite der
Bilanz ab.
Erfolgskonten
Erfolgskonten
erfassen Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens. Aufwendungen
sind Minderungen des betrieblichen Vermögens und somit ein Aufwand.
Erträge führen zu einem Wertzuwachs im Unternehmen.
GuV
(Gewinn- und Verlustkonto)
Auf
dem GuV-Konto werden Aufwendungen und Erträge erfasst.
Sind
die Aufwendungen größer als die Erträge, liegt ein Verlust vor und
das Eigenkapital wird gemindert. Sind Erträge größer als
Aufwendungen, liegt ein Gewinn vor und das Eigenkapital wird
vermehrt.
Steuerkonten
(Umsatzsteuer und Vorsteuer)
Ist
die Umsatzsteuer größer als die Vorsteuer, liegt eine Zahllast,
also eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt vor. Ist die
Vorsteuer größer als die Umsatzsteuer, liegt ein Vorsteuerüberhang
vor und somit eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.
Eigenkapitalkonto
Das
Eigenkapitalkonto gehört eigentlich zu den Bestandkonten, wird aber
zusätzlich noch mal in seinen Besonderheiten betrachtet. Ein
Verlust, also eine Minderung der Eigenkapitals, wird im Soll gebucht
und eine Mehrung des Eigenkapitals, also ein Gewinn, im Haben.
Gewinne oder Verluste werden durch das GuV-Konto ermittelt.
Privatkonten
Auf
den Privatkonten kann man das Verhältnis zwischen Gesellschaftern
und Unternehmen erkennen. Man unterscheidet Privatentnahmen, welche
aus dem Unternehmen entzogen werden und das Eigenkapital mindern, und
den Privateinlagen, welche das Eigenkapital erhöhen.
Eröffnungsbilanzkonto
Zu
Beginn des Geschäftsjahres wird eine Eröffnungsbilanz erstellt, um
diese auf die einzelnen Konten übertragen zu können, wird das
Eröffnungsbilanzkonto benötigt.
Dreht
man die Eröffnungsbilanz, erhält man das Eröffnungsbilanzkonto.
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