Die "Berliner Tischregel"
In Mieter- oder Käufermärkten - es gibt also ein Überangebot
an Immobilien bzw. Mietobjekten - schalten Eigentümer gern mehrere Makler ein,
die dann nicht selten ihre Exposés an dieselben potentiellen Interessenten
verschicken. Das gilt ganz besonders für Gewerbeimmobilien, die oft besonders
schwer zu vermarkten sind. Wenn es jetzt zu Verhandlungen und einem
Vertragsabschluss kommt, stellt sich die Frage, welcher Makler denn nun den
tatsächlichen Nachweis erbracht und seine Provision verdient hat. Und am Ende
geht dann so mancher Makler bei aller Mühe leer aus. Vor diesem misslichen
Hintergrund wurde die "Berliner Tischregel" erfunden, die inzwischen
bundesweit verbreitet ist. Für den Makler ist diese Regel bedeutsam, da vorab
geklärt wird, ob sich sein Engagement für ein Objekt überhaupt lohnen könnte.
Das Verfahren der "Berliner Tischregel"
funktioniert folgendermaßen: Der Makler erstellt ein Exposé und übermittelt es
seinen Kunden. Zeigt ein Kunde Interesse, übersendet der Makler dem Eigentümer
bzw. Vermieter den Namen bzw. gleich eine Liste mehrerer Namen von
Interessenten und bittet den Eigentümer um Kundenschutz. Voraussetzung ist,
dass der Auftraggeber des Maklers die übermittelten Namen nicht kennt und diese
bisher auch nicht von einem anderen Makler benannt wurden. Stimmt der
Eigentümer zu und erteilt den Kundenschutz, kann der Makler sich jetzt exklusiv
um diese Interessenten und eine Vertragsanbahnung bemühen. Der erste Schritt
besteht darin - daher der Name des Verfahrens -, den potentiellen Kunden
"an den Tisch" zu bringen. Konkret heißt dies, dass Eigentümer,
Makler und Interessent das fragliche Objekt bzw. die zu vermietenden
Räumlichkeiten gemeinsam besichtigen. Kommt es zu einem Vertragsabschluss,
erhält der Makler seine Provision vom Auftraggeber.
Nicht jeder Eigentümer kommt allerdings der Bitte des
Maklers nach, ihm Kundenschutz zu erteilen. Das kann daran liegen, dass der
Eigentümer bereits einem anderen Makler Kundenschutz erteilt hat oder ihm die
benannten Mietinteressenten schon bekannt sind. Jeder ergebnisorientiert
denkende Makler wird jetzt seine Aktivitäten bezüglich des fraglichen Objekts
einstellen
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